Alle Mitglieder und Reiter, die unsere Reitanlage außerhalb von Turnieren nutzen, sind verpflichtet, Nutzungsgebühren zu entrichten. Anmeldungen und Änderungen sind umgehend dem Vorstand/Kassenwart mitzuteilen.
Gastreiter, die am Unterricht teilnehmen, bezahlen für die einmalige Nutzung € 5,-- Stangen- bzw. Hufschlaggeld bei den jeweiligen Übungsleitern bzw. direkt an den Kassenwart.
Anlagennutzung Die Angaben zur Anlagennutzung sind von jedem Mitglied selbst zu machen.
Die Gebühren sind als Jahresgebühr kalkuliert. Kündigungen sind zum Jahresende mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung unverbrauchter Beträge besteht nicht.
Die jeweiligen Beträge werden jeweils ab Ende Oktober per Lastschriftverfahren vom Konto abgebucht.
Neue Mitglieder bezahlen im ersten Jahr die Jahresgebühren anteilig.
Reiter, die nicht auf dem eigenen Pferd reiten, klären mit dem Besitzer die Kostenfrage für die Anlagennutzung.
Hinweis für Einsteller: Selbstbetreuung der eingestellten Pferde und Ponys
und an drei bis vier Wochenenden im Halbjahr Futterdienst.